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Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

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Ab dem 1. April gelten Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet mit einer neuen Themenbroschüre kompakte Informationen für den Praxisalltag.

Die Eckpunkte der Reform sind:

  • Flexibilisierung des Therapieangebotes (insbesondere Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden)
  • Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung,
  • Förderung von Gruppentherapien und Rezidivprophylaxe sowie
  • Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens.

Die neue G-BA-Richtlinie soll für eine schnelle Verfügbarkeit psychotherapeutischer Behandlung sorgen. An der bestehenden Auslastung von kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen ändert sich durch die neue Richtlinie allerdings nichts.

Die Kapazitäten psychotherapeutischer Praxen werden zugunsten einer kurzfristig möglichen Erstversorgung lediglich verschoben. PsychotherapeutInnen müssen Zeiten für telefonische Erreichbarkeit und psychotherapeutische Sprechstunden einkalkulieren. Diese an sich positiven Änderungen gehen zu Lasten der Anzahl durchführbarer Psychotherapien. Es ist fraglich, ob sich durch diese Regelung die Situation für Betroffene insgesamt verbessert.

Die „Praxis-Info Psychotherapie-Richtlinie“ kann zunächst auf der BPtK-Homepage als PDF-Dokument heruntergeladen werden und kann auch als Printversion bei der Geschäftsstelle () bestellt werden.

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Autor: B

Systemische Supervisorin und Coach, systemische Therapeutin,

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